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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



EnergieInvestir

Inhaberin: Charlene Tchatchoua Nkombou
Berliner Str. 35
85051 Ingolstadt
E-Mail: info@energieinvestir.de
Telefon: 0176 3442 5414
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EnergieInvestir, Inhaberin Charlene Tchatchoua Nkombou, nachfolgend „EnergieInvestir“ genannt, und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Energieberatungs- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

(2) Die Leistungen von EnergieInvestir richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) EnergieInvestir erbringt insbesondere folgende Leistungen:

• Energieberatung für Wohngebäude (WG)
• Energieberatung für Nichtwohngebäude (NWG)
• Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP)
• Erstellung von Energieausweisen
• Förderberatung und Förderbegleitung
• Unterstützung bei Förderanträgen, insbesondere im Zusammenhang mit BAFA- und KfW-Förderprogrammen
• Leistungen im Bereich Energiemanagement und ISO 50001
• technische Zuarbeiten und Ausarbeitungen
• Erstellung und Bearbeitung von Planunterlagen bzw. Zeichnungen
• Leistungen in Hottgenroth und vergleichbaren Fachprogrammen
• sonstige individuell vereinbarte Beratungs- und Unterstützungsleistungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags.

(4) EnergieInvestir schuldet grundsätzlich die vertraglich vereinbarte fachgerechte Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, energetischer oder förderrechtlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Förderberatung und Förderprogramme

(1) EnergieInvestir kann den Auftraggeber bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen.

(2) Die Entscheidung über die Bewilligung, Höhe, Auszahlung oder Rückforderung von Fördermitteln trifft ausschließlich der jeweilige Fördermittelgeber bzw. die zuständige Stelle.

(3) EnergieInvestir übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Förderantrag bewilligt wird oder dass eine bestimmte Förderhöhe erreicht wird.

(4) Förderbedingungen, Richtlinien, Fristen und Förderhöhen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des jeweiligen Fördermittelgebers.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, EnergieInvestir über bereits gestellte Förderanträge, bewilligte Förderungen oder sonstige förderrelevante Sachverhalte vollständig zu informieren.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat EnergieInvestir alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

• Baupläne
• Grundrisse
• Flächenangaben
• Baubeschreibungen
• Angaben zu Bauteilen
• Angaben zu Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasseranlagen
• Verbrauchsdaten
• Energieabrechnungen
• Rechnungen und Nachweise
• Informationen über bereits durchgeführte Sanierungen
• Fotos und sonstige projektbezogene Unterlagen

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.

(3) Verzögerungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von EnergieInvestir.

(4) EnergieInvestir ist berechtigt, bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben Rückfragen zu stellen und die Bearbeitung bis zur erforderlichen Klärung zurückzustellen.

§ 5 Vor-Ort-Termine

(1) Soweit eine Vor-Ort-Besichtigung vereinbart ist, hat der Auftraggeber Zugang zu den für die Leistung relevanten Bereichen des Gebäudes zu ermöglichen.

(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Termin durchgeführt werden kann und die erforderlichen Räume und Anlagen zugänglich sind.

(3) Werden erforderliche Zugänge nicht ermöglicht oder ist die Durchführung des Termins aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht möglich, kann ein zusätzlicher Termin gesondert berechnet werden.

§ 6 Absage und Stornierung von Vor-Ort-Terminen

(1) Vereinbarte Vor-Ort-Termine sollen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.

(2) Bei einer späteren Absage oder wenn der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht angetroffen wird, kann EnergieInvestir den tatsächlich entstandenen und angemessenen Zeit- und Fahrtaufwand berechnen, soweit der Auftraggeber die kurzfristige Absage bzw. das Nichterscheinen zu vertreten hat.

(3) Gegenüber Verbrauchern werden nur solche Kosten berechnet, die rechtlich zulässig und angemessen sind. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

(4) Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt unberührt.

§ 7 Einsatz von Subunternehmern und Kooperationspartnern

(1) EnergieInvestir ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner vertraglicher Leistungen qualifizierte Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder Kooperationspartner einzusetzen.

Dies kann insbesondere Leistungen wie folgende betreffen:

• CAD-Zeichnungen
• Hottgenroth-Eingaben
• technische Ausarbeitungen
• Berechnungen
• Messungen
• Dokumentation
• sonstige fachbezogene Zuarbeiten

(2) EnergieInvestir bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich.

(3) Soweit für den Einsatz bestimmter Dritter eine gesetzliche oder vertragliche Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ist, wird diese vorab eingeholt.

(4) Soweit personenbezogene Daten durch eingesetzte Dienstleister verarbeitet werden, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten.

§ 8 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

(2) Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – in Euro.

(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit gesetzlich erforderlich.

(5) Zusatzleistungen, die nachträglich vom Auftraggeber beauftragt werden oder aufgrund geänderter Anforderungen erforderlich werden, können gesondert berechnet werden.

§ 9 Anzahlung und Fälligkeit

(1) EnergieInvestir ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern dies im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.

(2) Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, beginnt die Bearbeitung des Auftrags grundsätzlich nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

(3) Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung bzw. Erbringung des vereinbarten Leistungsumfangs gestellt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das angegebene Konto von EnergieInvestir zu zahlen.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(6) Bei Zahlungsverzug ist EnergieInvestir nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, soweit dem keine gesetzlichen Verpflichtungen oder zwingenden Verbraucherrechte entgegenstehen.

§ 10 Rechnungsstellung und elektronische Kommunikation

(1) Rechnungen können dem Auftraggeber grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, sofern dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist.

(3) Änderungen der Kontaktdaten sind EnergieInvestir unverzüglich mitzuteilen.

§ 11 Termine und Fristen

(1) Angegebene Bearbeitungszeiten und Fertigstellungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, höherer Gewalt, behördlicher Verzögerungen oder sonstiger von EnergieInvestir nicht zu vertretender Umstände verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.

(3) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

(1) EnergieInvestir haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet EnergieInvestir nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EnergieInvestir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung kann dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

(6) EnergieInvestir haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder verspätet übermittelte Angaben oder Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, soweit EnergieInvestir die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht zu vertreten hat.

(7) Eine Garantie für die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln wird nicht übernommen.

§ 13 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Von EnergieInvestir erstellte Unterlagen, Berechnungen, Zeichnungen, Konzepte, Auswertungen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.

(2) Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von EnergieInvestir, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

(3) Gesetzliche Nutzungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 14 Datenschutz

EnergieInvestir verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen ergeben sich aus der auf der Website von EnergieInvestir veröffentlichten Datenschutzerklärung.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die unter die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge fallen, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten zum Widerrufsrecht werden Verbrauchern vor Vertragsschluss in einer gesonderten Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.

(3) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass EnergieInvestir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt, wird der Verbraucher über die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen gesondert informiert.

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 16 Vertragsbeendigung und Kündigung

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Bei einer Beendigung des Vertrags werden bereits erbrachte und vertragsgemäß geschuldete Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der individuellen Vereinbarung abgerechnet.

(3) Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte unberührt.

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zulässig ist.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz von EnergieInvestir vereinbart werden.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. EnergieInvestir ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

EnergieInvestir

Inhaberin: Charlene Tchatchoua Nkombou
Berliner Str. 35
85051 Ingolstadt
E-Mail: info@energieinvestir.de
Telefon: 0176 3442 5414
Stand: August 2026

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